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Griechenland
Reisepaß/Visum
| | Paß erforderlich | Visum erforderlich | Rückreiseticket erforderlich | | Deutschland | 1 | Nein | Nein | | Österreich | 1 | Nein | Nein | | Schweiz | 1 | Nein | Nein | | Andere EU-Länder | 1 | Nein | Nein | Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern. Bitte erkundigen Sie sich im Zweifelsfall vor der Abreise bei der zuständigen konsularischen Vertretung. |
Anmerkung: Griechenland ist Unterzeichner und Anwender des Schengener Abkommens.
Einreisebeschränkungen: Einreise- und Transitverbot für Inhaber von Reisepässen, die von den Behörden folgender Länder ausgestellt wurden:
(a) Mazedonien (Ehem. Jugosl. Rep.), nur mit Sondervisum;
(b) Türkische Republik Zypern;
(c) Türkei, deren Reisepässe Visa oder Sichtvermerke enthalten, die auf einen Besuch der Türkischen Republik Zypern schließen lassen;
(d) Somalia (nach 23. Januar 1991 ausgestellt);
(e) Bophutatswana, Ciskei, Transkei, Venda;
(f) Äthiopien (Notpässe);
(g) Norwegen (Fremmedpass oder Reisbevis).
(h) Australischer (Identitätsnachweis).
(i) Hongkong (China) (Identitätskarte).
Staatsangehörige der folgenden Länder müssen sich innerhalb 48 Std. nach Einreise bei der Fremdenabteilung der nächstgelegenen Polizeistation melden: China (VR), GUS, Korea (Nord), Kuba und Vietnam.
REISEPASS: Allgemein erforderlich, muß noch 3 Monate über den Aufenthalt hinaus oder nach Ablauf des Visums gültig sein. Ausgenommen sind Staatsbürger folgender Länder, die mit gültigem Personalausweis einreisen können:
[1] Bundesrepublik Deutschland, Österreich, übrige EU-Länder, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen und Schweiz.
Einreise mit Kindern:
Deutsche: Der deutsche Kinderausweis (mit Lichtbild) wird anerkannt. Der Eintrag des Kindes in den Reisepaß eines Elternteils ist ohne Lichtbild bis zum 10. Lebensjahr ausreichend.
Österreicher: Personalausweis oder Reisepaß.
Schweizer: Personalausweis oder Reisepaß.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Falls nur mit einem sorgeberechtigten Elternteil gereist wird und der nichtmitreisende sorgeberechtigte Elternteil Grieche/in ist, empfiehlt sich (bei sehr kleinen Kindern) eine formlose Einverständniserklärung in griechischer Sprache mitzuführen.
VISUM: Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger folgender Länder für einen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten:
(a) Bundesrepublik Deutschland, Österreich, übrige EU-Länder und Schweiz;
(b) Andorra, Argentinien, Australien, Bolivien, Brasilien, Brunei, Bulgarien, Chile, Costa Rica, El Salvador, Guatemala, Honduras, Hongkong (China), Island, Israel, Japan, Kanada, Korea (Süd), Kroatien, Liechtenstein, Macau (China), Malaysia, Mexiko, Monaco, Neuseeland, Nicaragua, Norwegen, Panama, Paraguay, Rumänien, San Marino, Singapur, Uruguay, USA, Vatikanstadt und Venezuela;
(c) Staatsangehörige aller nicht aufgeführten Länder, die eine Aufenthaltsgenehmigung für ein Schengenland besitzen.
(d) Inhaber der Olympic Identity and Accreditation Card (ATHOC) für die Olympischen Spiele 2004.
Transit: Transitreisende, die über gültige Dokumente für die Weiterreise verfügen, den Flughafen nicht verlassen und innerhalb von 48 Stunden weiterfliegen, benötigen kein Transitvisum, ausgenommen sind Staatsbürger folgender Länder, die in jedem Fall ein Visum benötigen:
Afghanistan, Angola, Äthiopien, Bangladesch, Eritrea, Ghana, Indien, Irak, Iran, Kongo (Dem. Rep.), Nigeria, Pakistan, Somalia, Sri Lanka, Sudan, Syrien und Türkei.
Anmerkung: Staatsbürgern bestimmter Länder, die nicht über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, kann die Einreise verweigert werden.
Visaarten: Touristen- und Transitvisum.
Visagebühren: Anfragen an die Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen).
Anmerkung: Staatsangehörige von visumpflichtigen Ländern müssen vor der Einreise in den Schengenraum ein Schengenvisum beantragen. Dies wird nur bei der zuständigen konsularischen Vertretung des Landes, in dem die Person ihren dauerhaften Wohnsitz hat, ausgestellt. Deshalb werden bei den griechischen Vertretungen in Deutschland und Österreich Visa nur mehr in Individualfällen ausgestellt.
Gültigkeitsdauer: Bis zu 90 Tage Aufenthalt, je nach Nationalität unterschiedlich. Transitvisum: max. 5 Tage (der Einreisetag zählt mit).
Antragstellung: Zuständige konsularische Vertretung (s. Adressen).
Unterlagen: Je nach Nationalität, Grund und Dauer des Aufenthalts unterschiedlich. Reisende, die für Griechenland ein Visum benötigen, müssen über eine in Griechenland gültige Reisekrankenversicherung verfügen. Nähere Angaben erteilen die zuständigen konsularischen Vertretungen. (s. Adressen).
Anmerkung: Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden.
Bearbeitungszeit: Je nach Nationalität und Konsulat unterschiedlich.
Aufenthaltsgenehmigung: Anträge an die zuständige konsularische Vertretung.
Anmerkung: Im Rahmen einer Charterflug-Buchung sind Tagesausflüge ohne Übernachtung in das benachbarte Ausland gestattet. Bei Nichteinhaltung der Charterflugbestimmungen in Griechenland kann der Anspruch auf den Rückflug per Charter verlorengehen.
Einreise mit Haustieren:
Für Papageien und Sittiche aus allen Ländern wird pro Tier ein Gesundheitszeugnis benötigt aus dem hervorgeht, daß das Tier keine Papageienkrankheit hat und, daß das Herkunftsland frei von der Papageienkrankheit ist.
Hunde, Katzen und Frettchen aus EU-Ländern benötigen seit dem 3. Juli 2004 einen Heimtierausweis (pet pass) und müssen entweder mit einer deutlich erkennbaren Tätowierung gekennzeichnet sein oder als Kennung einen implantierten Mikrochip am Hals tragen. Aus dem Heimtierausweis muß hervorgehen, daß bei dem Tier eine gültige Tollwutimpfung, ggf. eine gültige Auffrischungsimpfung gegen Tollwut, vorgenommen wurde.
Bis zum 1. Oktober 2004 gelten folgende Übergangsregelungen:
- entweder kann der internationale Impfpaß verwendet werden, wenn die Tollwutimpfung vor dem 1. Oktober 2004 durchgeführt wurde und wenn der internationale Impfpaß mit dem Heimtierausweis gleichwertige Bestimmungen aufweist. Eine Kennzeichnung der Tiere ist ebenfalls erforderlich.
- oder die bisher gültige einzelstaatliche Vorschrift ist gültig (siehe unten im letzten Absatz).
Für Hunde, Katzen und Frettchen aus tollwutfreien Drittstaaten (z.B. Schweiz, Andorra, Island, Liechtenstein, Norwegen und Vatikanstadt) kann ebenfalls der Heimtierausweis (pet pass), der eine gültige Tollwutimpfung bestätigt, für die Einfuhr benutzt werden.
Für Hunde, Katzen und Frettchen aus allen übrigen Ländern gilt die folgende einzelstaatliche Vorschrift:
Für jedes Tier muß in einem Gesundheitszeugnis eine Tollwutschutzimpfung nachgewiesen werden, die mindestens 6 Tage und längstens 12 Monate (für Katzen längstens 6 Monate) vor der Einreise durchgeführt wurde.
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