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Griechenland
Gesundheit
| | Vorsichtsmaßnahmen empfohlen | Impfschein erforderlich | | Gelbfieber | Nein | 1 | | Cholera | Nein | Nein | | Typhus & Polio | Nein | - | | Malaria | Nein | - | | Essen & Trinken | 2 | - | Impfvorschriften können sich kurzfristig ändern. Bitte holen Sie im Zweifelsfall rechtzeitig ärztlichen Rat ein. |
[1]: Der Nachweis einer Gelbfieberimpfung ist erforderlich für alle Reisenden über 6. Monate, die aus Gelbfieber-Infektionsgebieten (Endemiegebieten) kommen.
[2]: Leitungswasser ist normalerweise gechlort und relativ sauber, es können jedoch bei der Akklimatisierung leichte Magenverstimmungen auftreten. Für die ersten Tage des Aufenthalts wird daher abgefülltes Wasser empfohlen, welches überall erhältlich ist.
Hepatitis B ist endemisch. Touristen, die sich langfristig in Griechenland aufhalten, oder bei besonderen Reiserisiken (Hygienemängel) sollte ein Impfschutz gegen Hepatitis A (ggfl. auch gegen Hepatitis B) vorliegen.
Zecken sind während der wärmeren Jahreszeit (März/April bis Oktober/November) vereinzelt (besonders im Norden um Thessaloniki) aktiv. Bei beruflicher Tätigkeit oder Freizeitaktivitäten mit möglicher Zeckenexposition in endemischen Gebieten ist eine Schutzimpfung gegen FSME (Frühsommer-Meningo-Enzephalitis), deren Erreger bereits mit dem Stich auf den Wirt übertragen werden, dringend zu empfehlen. Genaue Informationen über Zecken, Risiken und vorbeugende Maßnahmen sind zum Beispiel auch im Internet zu finden (Internet: www.medizinfo.com/waldundwiese/zecken/start.htm). Bei Zeckenbefall im Zweifelsfall den Arzt aufsuchen.
Gesundheitsvorsorge: Für Staatsangehörige der EU- und EFTA-Länder gilt die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC). Die Behandlung erfolgt gegen Vorlage der EHIC. Diese regelt die Versorgung und Kostenrückerstattung beim Krankheitsfall für EU- und EFTA-Staatsbürger. Seit dem 1. 6. 2004 ersetzt die EHIC schrittweise das bisherige Formular E111. Anmerkung: In der neuen Karte ist kein Rücktransport nach einer schweren Erkrankung oder einem Unfall im Ausland enthalten. Die gesetzlichen Krankenkassen dürfen diese Leistung nicht anbieten. Einen Rücktransport bezahlen nur private Reiseversicherungen.
Aushelfender Träger ist die Sozialversicherungsanstalt (Idryma Koinonikon Asfaliseon IKA). Die EHIC muß im Krankheitsfall in der Notaufnahme oder beim Vertragsarzt vorgelegt werde. Die Behandlung ist kostenfrei, Medikamente müssen z. T. selbst bezahlt werden (ca. 20%). Apotheker sind berechtigt, Diagnosen zu stellen und bestimmte Medikamente zu verschreiben. Auf abgelegenen Inseln ist die Krankenversorgung zum Teil weniger gut.
Achtung: Für Reisende, die für Griechenland ein Visum benötigen, ist eine in Griechenland gültige Reisekrankenversicherung obligatorisch.
Erste-Hilfe-Dienst: Tel: 166 im Bereich Athen.
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